Produktdetails

lebe natur® Reishi 4-Sorten Vitalpilz Pulver BIO

62,90

Ein Premiumprodukt der Natursubstanzen-Serie »lebe natur®«
Hochwertige Natursubstanzen achtsam in Handarbeit hergestellt in Österreich!

Reishi oder Ling Zhi ist einer der bekanntesten chinesischen Pilze, wächst jedoch auch in unseren Breiten und war schon von der hl. Hildegard von Bingen unter dem heimischen Namen glänzender Lackporling geschätzt. In Bioqualität und auf Nährböden gezüchtet, ist nicht nur der rote Reishi, sondern die seltene Mischung aus rotem, schwarzem, purpurnen und weißen Reishi eine beliebte und empfehlenswerte Nahrungsergänzung.

Artikelnummer: 11157 Kategorien: ,

• Zum Einrühren in Heißgetränke wie Kaffee oder Kakao (vorher etwas auskühlen lassen)
• BIO-Pilzpulver aus rotem, schwarzem, purpurnem und weißem Reishi Bio (Ling Zhi, glänzender Lackporling)
• Vollspektrum-Pulver aus allen Pilzteilen
• 3-Monats-Packung
• Frei von synthetischen Stoffen
• Frei von Bei-, Füll- und Hilfsstoffen wie z.B. Magnesiumstearat
• Frei von Farbstoffen wie z. B. Titandioxid
• Frei von Hefe, Weizen, Soja oder Ei
• Frei von Zuckerzusatz
• Frei von Laktose und Gluten
• Frei von tierischen Produkten (vegan)

Inhaltsstoffe & Verzehr

Wertgebende Inhaltsstoffe Tagesdosis 1,5 g
Reishi Bio Pulver
(Full Spectrum Gano Ultra) (70 % Polysaccharide) 1,5 g
Einnahmeempfehlung: Einen gestrichenen Teelöffel täglich in ein (nicht zu heißes) Geränk (Kaffee, Tee, Kakao, Wasser) einrühren. Die Tagesdosis kann auch auf mehrere Getränke aufgeteilt werden.

Zusatzinformationen

Zutaten: BIO-Reishi Vollspektrum-Pulver aus allen Pilzteilen des roten, purpurnen, weißen und schwarzen Reishi (Full Spectrum Ganoderma lucidum 100%)

Hinweise:
• Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
sowie für eine gesunde Lebensweise
• Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren
• Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
• Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.